Es darf keine "Corona-Helden" erster und zweiter Klasse geben
Die geplante Corona-Prämie des Berliner Senats lässt Mitarbeitende freier, gemeinnütziger Trä-
ger außer Acht, die sich trotz gesundheitlicher Risiken für hilfsbedürftige Menschen einsetzen.
Der Senat plant derzeit, Angestellten des Landes eine Corona-Prämie auszuzahlen. Diese soll
eine Anerkennung dafür sein, dass sich beispielsweise Ärzte, Pflegekräfte, Mitarbeitende in
Kitas oder Gesundheitsämtern wegen der Corona-Pandemie besonderen Infektionsrisiken aus-
setzen müssen. Die Verbände der LIGA Berlin begrüßen diese Anerkennung.
Doch dieses besondere Engagement gibt es nicht nur in landeseigenen Betrieben, sondern ge-
nauso auch bei freien, gemeinnützigen Trägern. Mitarbeitende in Kitas, Krankenhäusern, Pfle-
geheimen, Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe und Jugendhilfe, in Unterkünften für Ge-
flüchtete, in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung und für psychisch kranke Menschen,
Mitarbeitende in Beratungsstellen und viele mehr setzen sich täglich für Menschen ein - natür-
lich im persönlichen Kontakt, trotz der Risiken. Sie erbringen diese Leistungen, und das muss
jedem bewusst sein, im Auftrag des Landes Berlin und das genauso gut wie die Mitarbeitenden
in den landeseigenen Einrichtungen.
Aus Sicht der Wohlfahrtsverbände der LIGA Berlin darf es in der Bundeshauptstadt jedoch keine
Helden erster und zweiter Klasse geben. Alle Mitarbeitenden im Gesundheits- und Sozialwesen,
die sich gesundheitlichen Risiken aussetzen verdienen jetzt die "Heldenprämie", egal ob sie in
landeseigenen oder gemeinnützigen Einrichtungen arbeiten. Daher fordern wir, dass sich das
Land Berlin verantwortlich zeigt und seine Prämie auch allen systemrelevanten Mitarbeiterin-
nen und Mitarbeitern gemeinnütziger Träger zahlt und damit ein wichtiges Signal der Wert-
schätzung sendet.
Eine ähnliche Problemlage gibt es im Bereich der Altenpflege. Pflegekräfte der ambulanten und
stationären Altenpflege sollen eine Corona-Prämie von 1.500 Euro erhalten. Davon zahlen die
Pflegekassen 1.000 Euro. Die restlichen 500 Euro kann das Land übernehmen. Dies haben acht
Bundesländer bereits zugesagt. Das Land Berlin will jedoch offensichtlich davon nur 250 Euro
übernehmen. Die restlichen 250 Euro sollen die Pflegeanbieter beitragen. Das hat aber einen
Haken: Freie, gemeinnützige Träger können aus steuerrechtlichen Gründen, anders als private
Einrichtungen, keine Gewinnrücklagen für eventuelle Personalkosten bilden, aus denen sie eine
zusätzliche Prämie finanzieren könnten. Daraus folgt: Pflegekräfte der freien, gemeinnützigen
Träger zögen den Kürzeren.
Wir fordern deshalb das Land Berlin auf, ein eindeutiges Signal an die Pflegekräfte der Altenhilfe
in dieser Stadt zu senden und sich umfassend mit 500 Euro an der Pflegeprämie für Mitarbei-
tende zu beteiligen, genauso wie das andere Bundesländer, z. B. Brandenburg, bereits getan
haben.
Für die LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in Berlin (LIGA Berlin)
Oliver Bürgel
Geschäftsführer
Arbeiterwohlfahrt Landesverband Berlin und in dieser Funktion Vorsitzender der LIGA Berlin