Geldauflagen
Der Caritasverband Erzbistum Berlin e.V. verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Durch Geldauflagen können wir unsere vielfältige Arbeit für Menschen in Not nachhaltig sichern.
Mit der Zuweisung von Bußgeldern unterstützen Sie die Arbeit unseres ambulanten Kinderhospizes. Familien mit einem lebensbedrohlich erkrankten Kind stehen vor enormen Herausforderungen. Wir begleiten und unterstützen sie kostenlos und unbürokratisch ganz nach deren Bedürfnissen. Für die Ausbildung und Supervision der ehrenamtlichen Begleiterinnen und Begleiter brauchen wir beispielsweise Ihre Unterstützung. Herzlichen Dank!
Ihre Geldauflage ist in guten Händen!
Selbstverständlich wird Ihre Zuweisung umgehend und korrekt bearbeitet.
Für die Verwaltung der zugeflossenen Gelder haben wir ein separates Konto eingerichtet. So können wir unserer Rechenschaft nachkommen und ausstehende Zahlungen werden offenkundig. Außerdem wird gewährleistet, dass die Zuweiser zeitnah über versäumte Zahlungen informiert werden können. Für Geldauflagen gibt es eigene Überweisungsträger mit dem Eindruck für ein Aktenzeichen und dem Vermerk "Nicht von der Steuer absetzbar".
Material für Zuweisung bestellen
Gerichten, Staatsanwaltschaften und Finanzbehörden senden wir gerne für die Zuweisung folgende Materialien zu:
- Adressaufkleber
- vorgedruckte Überweisungsträger
- Informationsmaterial zur Caritas.
Fordern Sie jetzt Überweisungsträger und Informationsmaterial an.