"Viele wohnungslose Menschen gehören zu den Corona-Risikogruppen. Sie leiden häufig unter Mehrfacherkrankungen, sind schutzlos und ein Rückzug in die eigenen vier Wände ist für sie nicht möglich", unterstreicht Caritas-Präsident Peter Neher. Er spricht sich für eine ausreichende finanzielle Unterstützung aus, damit während der Corona-Krise zusätzliche Angebote ausgebaut und bereitgehalten werden können. Sichergestellt sein müsse, dass wohnungslose Menschen und auch die Mitarbeiter*innen in den Einrichtungen, wenn nötig, getestet werden. "Wir brauchen eine vergleichbare Regelung wie in der Pflege. Auch in der Wohnungslosenhilfe müssen die Testungen in den Einrichtungen gemacht und finanziert werden können", so Neher. Laut Testungs-Gesetzentwurf können auch Menschen, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung sind, getestet werden. Dies müsse auch für EU-Bürger*innen ohne festen Wohnsitz gelten, die von Sozialleistungen ausgeschlossen sind.
Die Praxiserfahrung habe in der warmen Jahreszeit gezeigt, dass sich viele Menschen draußen aufgehalten haben. "In der gegenwärtigen Pandemiesituation brauchen wir mehr und größere Räume, damit wir die Abstandregelung in Tagesstätten, stationären Einrichtungen und im betreuten Wohnen einhalten können. Wir können z.B. in der Caritas-Ambulanz für Wohnungslose die Hilfesuchenden nicht draußen in der Kälte warten lassen, das kann lebensgefährlich sein. Außerdem müssen Zwangsräumungen weiterhin ausgesetzt werden. Menschen dürfen in einer Situation, in welcher im Falle eines Lockdowns ein Rückzug in die eigene Wohnung von existenzieller Bedeutung ist, nicht aus ihren Wohnungen geräumt und in Notunterkünfte eingewiesen werden, sagt Ulrike Kostka, Direktorin des Caritasverbandes für das Erzbistum Berlin und Vorsitzende der KAG W. Notwendig seien auch Notanlaufstellen als Wegweiser, in denen bei kurzfristigen Anfragen wohnungslose und obdachlose Menschen Unterstützung, Beratung und Hilfen erhalten.
Das Forderungspapier finden Sie hier: https://bit.ly/3nzWbBu