Substitution in Berlin
Psychosoziale Betreuung bei Substitution (PSB)
Ein wichtiges Ziel ist eine stabile Substitution ohne Beikonsum als Grundlage für eine Verbesserung in allen Lebensbereichen. Hierzu gehören Ihre Wohnsituation, die Verbesserung Ihrer Gesundheit, Ämterangelegenheiten, der Umgang mit Geld, die Gestaltung von Beziehungen in der Familie und in der Partnerschaft, die Entwicklung von Interessen und Berufsvorstellungen, die Klärung strafrechtlicher Probleme und vieles mehr. In sogenannten "Dreiergesprächen" vereinbaren wir mit Ihnen und Ihrem substituierenden Arzt, worin Sie Unterstützung benötigen.
Wir bieten:
- Einzelgespräche, Begleitungen (z.B. zu Ämtern) und ggf. Hausbesuche
- Unterstützung bei der Bewältigung Ihrer Suchtproblematik
- Hilfen bei Fragen des Wohnens, der psychischen und körperlichen Gesundheit, der Gestaltung Ihres Alltags und Ihrer Beschäftigung
- Unterstützung in schwierigen Situationen und Krisen
- Unterstützung bei Ämterangelegenheiten und strafrechtlichen Problemen
- Rückfallprophylaxe
- Vermittlung in Beratungs- und Therapieeinrichtungen
Die PSB wird durch die Sozialämter (Eingliederungshilfe nach § 78 i.V.m. § 113 SGB IX) finanziert. Gemeinsam mit Ihnen beantragen wir die Maßnahme und planen, welche Unterstützung Sie in den verschiedenen Lebensbereichen benötigen. Wir erwarten von Ihnen, dass Sie sich daran aktiv beteiligen.
Das Angebot ist gemäß dem Betäubungsmittelgesetz §§ 35/36 BtMG ("Therapie statt Strafe") anerkannt.
Betreutes Wohnen für substituierte Menschen in Berlin Spandau
Wenn Sie substituiert werden und Ihre Wohnsituation schwierig ist, kann unser Betreutes Wohnen für Sie eine Chance sein. Jeder Betreute lebt in einer von uns zur Verfügung gestellten Wohnung. Ziel ist es, Sie dabei zu unterstützen, ein selbständiges, eigenverantwortliches Leben zu führen und die mit einer Mietwohnung verbundenen Aufgaben wahrzunehmen. Die Mietkosten werden in der Regel vom JobCenter übernommen oder müssen bei vorhandenem Einkommen (anteilig) selbst getragen werden. Es wird von Ihnen erwartet, dass Sie zuverlässig die Einzelgespräche mit Ihrem Betreuer wahrnehmen und regelmäßig an einer Gruppe teilnehmen. Die Gruppe trifft sich wöchentlich zu Aktivitäten und Gesprächen.
Das Betreute Wohnen für substituierte Menschen wird durch die Sozialämter (Eingliederungshilfe nach § 78 i.V.m. § 113 SGB IX) finanziert. Gemeinsam mit Ihnen beantragen wir die Maßnahme und planen, welche Unterstützung Sie in den verschiedenen Lebensbereichen benötigen. Wir erwarten von Ihnen, dass Sie sich daran aktiv beteiligen.
Das Angebot ist gemäß dem Betäubungsmittelgesetz (§§ 35/36 BtMG) anerkannt.